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Biohazardcleaner

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Sonntag, 10. Januar 2016, 12:13

Ja, so wie ichs mir halt als Kind vorgestellt hab. Da spielt bei mir viel mehr eigene kindliche Vorstellung mit in Kombination mit meinen Erlebnissen 1996 als mit dem tatsächlichen Aussehen ;)

Aber es wirkt auf mich trotzdem "behördlicher" als die von dir geposteten Knarren. Wenn mans realistisch sieht sind die alle natürlich Quark ;)

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Sonntag, 10. Januar 2016, 13:44

Aber mal was Anderes, primär an den Merch gerichtet:
Weißt du was von einer "P7-Neuauflage"? Mir ist ein Bild untergekommen, das eine "P9 M8" mit glock-artigem SafeAction-Abzug zeigt. Google spuckt aber sonst nix brauchbares aus und zeigt mir nur die klassische P9s.

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Blaze

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Sonntag, 10. Januar 2016, 13:47

Gibt es hier vielleicht jemanden, der sich mit dem Recht ein bisschen bewandert fühlt. Da meine Freundin erst vor kurzer Zeit massiv auf der Straße bedroht wurde, wollte sie sich eine Pfefferpistole zulegen. Wir haben zwar auch schon hier (Link für registrierte Benutzer sichtbar) ein passendes Modell entdeckt, allerdings bin ich mir hier nicht ganz sicher, wie das rechtlich aussieht. Darf man eine Pfefferpistole überhaupt mitführen und wenn ja, ist im Falle eines Angriffes dessen Einsatz rechtlich gedeckt?

Merch

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Sonntag, 10. Januar 2016, 13:48

Mir ist ein Bild untergekommen


(Link für registrierte Benutzer sichtbar) eines HKPRO-Users - wär natürlich schön gewesen, konzeptionell ja durchaus ansprechende Alternative zu Kleinst-Glocks! :D

EDIT: (Link für registrierte Benutzer sichtbar)
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Sonntag, 10. Januar 2016, 13:57

EDIT: Pfefferpistoleninfo!


Wobei die vom Fragesteller gepostete "Pfefferpistole" durchaus den äußeren Anschein einer Schusswaffe erweckt und hier auch scheinbar Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Von daher würd ich mich mit dem Gerät lieber nicht führenderweise erwischen lassen. Ein BKA-feststellungsbescheid für dieses spezielle Gerät müsste erst Klarheit schaffen.

Merch

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Sonntag, 10. Januar 2016, 14:05

Berechtigter Einwand - Kotte preist das Teil zwar zur Wildtierabwehr an, aber im Zweifel muss das tatsächlich nichts heißen... Pfefferpistolen sind eh homoschwul, kauf Gaswaffen! Solide Signalwirkung schreckt beim Angriff eher ab als das alberne Reizgedöns! :D
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Biohazardcleaner

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Sonntag, 10. Januar 2016, 14:07

Am besten kleinen Waffenschein beantragen. Kostet zwischen 50€ und 100€ und deine Freundin kann Schreckschuss- und Gaspistolen zu den meisten Gelegenheiten mit sich führen. ;)

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Sonntag, 10. Januar 2016, 14:09

Berechtigter Einwand - Kotte preist das Teil zwar zur Wildtierabwehr an, aber im Zweifel muss das tatsächlich nichts heißen... Pfefferpistolen sind eh homoschwul, kauf Gaswaffen! Solide Signalwirkung schreckt beim Angriff eher ab als das alberne Reizgedöns! :D


Man schreibt auch explizit was von "Heimverteidigung". So was bedeutet in der Regel, dass die rechtliche Situation nicht vollständig geklärt ist.

Zitat

Das PG7 Modell von Tippmann ist geeignet für Heimverteidigung...


EDIT:
Am besten kleinen Waffenschein beantragen. Kostet zwischen 50€ und 100€ und deine Freundin kann Schreckschuss- und Gaspistolen zu den meisten Gelegenheiten mit sich führen. ;)


Oder sie ergreift den Polizeiberuf und bekommt für lau entsprechende Ersatzbescheinigungen, einen großkalibrigen Verteidigungsapparat zu erwerben und führen... :P

Blaze

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Sonntag, 10. Januar 2016, 14:57

Okay, vielen Dank für die Tipps, werd mir den Kauf die Tage noch überlegen. Habe mich erst mal für das Mean GREEN pfefferspray entschieden, müsste auch ausreichend sein.

Rudania

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Sonntag, 10. Januar 2016, 16:48

Okay, vielen Dank für die Tipps, werd mir den Kauf die Tage noch überlegen. Habe mich erst mal für das Mean GREEN pfefferspray entschieden, müsste auch ausreichend sein.
Davon würde ich abraten. Rechtlich gesehen darfst du zwar jedes Pfefferspray kaufen und bei dir führen, auf dem steht, dass es zur Tierabwehr dient, allerdings darfst du es nur in Notsituationen gegen Menschen verwenden und musst beweisen können, dass es das einzige Mittel war, das dir in dieser Notsituation helfen konnte. Zusammengefasst: Pfefferspray ist in Deutschland an sich nur für Tierabwehr zu gebrauchen.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 16:51

werd mir den Kauf die Tage noch überlegen.


Nach erneuter Prüfung der Rechtslage rate ich entschieden davon ab.
Anders als der Jet Protector, verschießt das von dir genannte Gerät tatsächlich Geschosse, was den Apparat nach deutschem Waffenrecht zu einer Schusswaffe macht, analog den Softair- und Luftdruckwaffen. Diese sind zum Führen in der Öffentlichkeit waffenscheinpflichtig und Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar.

allerdings darfst du es nur in Notsituationen gegen Menschen verwenden und musst beweisen können, dass es das einzige Mittel war, das dir in dieser Notsituation helfen konnte.


Diese Aussage ist richtig und belegt, dass sich Pfefferspray vorzüglich auch zur Selbstverteidigung gegen menschliche Angreifer eignet. Der Notwehrfall muss in jedem Fall eindeutig klar werden, egal ob ich mit zugelassenen oder nicht zugelassenen Mitteln tätig werde.

Zusammengefasst: Pfefferspray ist in Deutschland an sich nur für Tierabwehr zu gebrauchen.


Diese Aussage ist folgerichtig falsch... :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nathan.Drake« (10. Januar 2016, 16:57)


Sa!nt on Trip

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Sonntag, 10. Januar 2016, 17:13

Ich werde den kleinen Schein demnächst auch in Angriff nehmen. Man ist ja nur noch am besten beraten, wenn man sich selber verteidigt.

Der Notwehrfall muss in jedem Fall eindeutig klar werden, egal ob ich mit zugelassenen oder nicht zugelassenen Mitteln tätig werde.
Hier haben wir speziell in Deutschland den Haken. Ab wann ist man in einer Notwehrsituation? Wenn der andere auf einen zugerannt kommt? Wenn er angreift? Wenn man schon das Messer zwischen den Rippen hat? Ich für meinen Teil würde da kein Risiko eingehen und direkt zum beim ersten Fall zum Gegenangriff übergehen. Drauf geschissen, ob mir da ein Strick draus gedreht wird, Hauptsache ich komme aus der Sache heil raus.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 17:26

Hier haben wir speziell in Deutschland den Haken. Ab wann ist man in einer Notwehrsituation?


Haken seh ich da keinen. §32 StgB benennt explizit den "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" der vorliegen muss. Von "Angriff ist die beste Verteidigung" steht allerdings nichts drin... :D

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Sonntag, 10. Januar 2016, 17:58

Zitat

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Was meine Frage leider nicht eindeutig beantwortet, nämlich, ab welchem Punkt genau diese Situation vorliegt.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 19:59

Eine genaue Definition, wann besagter Angriff vorliegt kann es in keinem Gesetz der Welt geben, weil das einzelfallabhängig variieren kann.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 20:19

Welche Munition ist zur Selbstverteidigung am besten geeignet? Es wird da immer zwischen Reizgas- und Pfefferpatronen geschwankt.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 20:36

Pfeffer... immer Pfeffer bzw. was normal nur gegen Tiere eingesetzt werden darf. Sollte man in die Situation kommen wird kaum einer mehr fragen was es war bzw. legitimiert es nach meinen Verständnis dann sowieso.

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Sonntag, 10. Januar 2016, 20:37

Es wird da immer zwischen Reizgas- und Pfefferpatronen geschwankt.


Meine Magazine sind grundsätzlich gemischt geladen: Die erste Patrone ist in bester Warnschussmanier eine normale PAK, danach wechselweise CS und Pfeffer. Und ja, ich bin bescheuert. :D
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Sonntag, 10. Januar 2016, 20:48

Welche Munition ist zur Selbstverteidigung am besten geeignet?


.357 magnum Hohlspitz

Wobei ich mir auch schon überlegt hab, ob's .38 special nicht genauso tun. Könnte der Kadenz zugute kommen, weil die nicht so stark aus dem Ziel schlagen... :wayne:

Merch

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Sonntag, 10. Januar 2016, 20:51

Wobei ich mir auch schon überlegt hab, ob's .38 special nicht genauso tun.


Neiän! In Zeiten, die vermuten lassen, dass der organisierte Terrorismus hinter jeder Ecke lauern kann, ist unter Umständen mit Körperschutz zu rechnen! Magnum all ze way! :D
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