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Sa!nt on Trip

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 13:54

"Polizeischutz oder Hilfe bei diesem Problem bekommen Sie von staatlicher Seite nicht, aber hier, bitte, nehmen Sie diese Waffe. Wenn Sie nochmal bedroht werden, ballern Sie den Bedroher einfach übern Haufen. Das wird schon alles!'
:loooooooooooool: :loooooooooooool: :loooooooooooool: :loooooooooooool: :loooooooooooool: :loooooooooooool:


Mehr muss ich zu so einem Quatsch echt nicht sagen :D

Merch

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1 162

Sonntag, 15. Oktober 2017, 14:14

es lag eine akute Bedrohungslage vor und sie hatte meines Wissens auch um Polizeischutz gebeten.


Ach so. Die Stelle, die die Bitte um Polizeischutz als Indikator für eine waffenrechtliche Erlaubnis ausweist, hab ich bei der Gesetzeslektüre wohl überlesen! :D

wieso haben wir die rechtliche Möglichkeit wenn sie selbst bei wirklicher Gefährdung kaum bis nie angewendet wird?


Für dich gilt das gleiche. Wir haben nicht ohne Weiteres "die rechtliche Möglichkeit". Werfen wir einfach mal zu dritt einen Blick in den § 19 WaffG! :)

Zitat

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.


Ich habe den Knackpunkt markiert. Geeignet, lautet das Stichwort. Ist die Erlaubnis, eine Großkaliberwaffe zu erweben und zu führen, für eine bisher waffenunsachkundige Person tatsächlich dafür geeignet, das Gefahrenpotential zu mindern? Oder überwiegt dabei unter Summierung aller Faktoren nicht etwa die Gefährdung für die Allgemeinheit? Ich fänd es eher ungeil, wenn eine durch Bedrohung ohnehin schon paranoid gemachte Person ohne umfangreiche Vorkenntnisse mit einer scharfen Waffe auf der Straße rumlaufen darf.

... nach ordentlicher Schulung ...


Wer organisiert das? Wer bezahlt das? Die übliche Waffensachkunde seh ich nicht als ausreichend an, um dem Führen einer Schusswaffe die gebührende Bedeutung beimessen zu können. Würde es sich beim Bedrohten um jemanden handeln, der ohnehin schon eine Waffe besitzen darf – und zwar aus anderen Interessen als dem reinen Selbstschutz; enorm wichtig, weil es wirkliches Interesse an der Materie bezeugen würde – sähe die Sache in meinen Augen noch mal anders aus. Demjenigen wäre dann tatsächlich zuzutrauen, die Waffe bei einer Bedrohungslage geeignet einsetzen zu können.

Selbtschutz sollte sowieso ein allgemeines Bedürfnis darstellen, zumindest innerhalb der eigenen vier Wände.


Nein. Wer meint, unbedingt eine Waffe zum Selbstschutz zu brauchen, soll sich einen Schützenverein suchen. Dann ist wenigstens gewährleistet, dass er regelmäßig damit trainiert.

Ihr wisst, ich bin absolut niemand, der eine Entwaffnung der Bevölkerung befürwortet – aber ohne Personenüberprüfung pauschal Erlaubnisse zwecks Selbstschutz durchzuwinken, sprengt den Rahmen.

"Ja!" zu einem angemessen liberalem Waffenrecht. "Nein!" zur Kriminalisierung von Legalwaffenbesitzern ... aber ein ebenso entschiedenes "Nein!" zur Bagatellisierung von Befürwortungskriterien. Und erst recht "Nein!" zu amerikanischen Verhältnissen! :nono
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Sonntag, 15. Oktober 2017, 15:27

Und erst recht "Nein!" zu amerikanischen Verhältnissen! :nono
Wie sind denn die Verhältnisse in Amerika? :happy:

Merch

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 15:51

Wie sind denn die Verhältnisse in Amerika? :happy:


Ist selbstverständlich von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Mit dem Begriff der Amerikanischen Verhältnisse will ich auf die Waffen-für-Jedermann-Mentalität hinaus, auch hinsichtlich des bedürfnisfreien Erwerbs. :)
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Sonntag, 15. Oktober 2017, 15:54

Das ist halt eine genauso lächerliche Versimplizierung des Problems wie "gebt einfach allen Waffen dann wird sich das Problem schon lösen". :rolleyes:

Die Polizei kann nicht für ständigen Schutz sorgen und ich rede hier weder von Selbstjustiz noch dem Ersatz der Polizei. Ich spreche von der Möglichkeit einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf mein Leben effektiv abwehren zu können. Ich bin absolut dagegen jeden Bürger ohne Vorkenntnisse und Schulung eine Waffe in die Hand zu drücken, das ist aber auch überhaupt nicht mein Punkt. Ich spreche von einer Ausbildung die den rechtlichen Aspekt als auch die Routine in der realitätsbezogenen Handhabung ermöglicht.

Tschechien, Österreich und die Schweiz sind drei europäische Staaten die dies genauso handhaben und bei denen trotzdem kein Anstieg an Straftaten mit Schusswaffen zu verzeichnen ist. Was spricht also dagegen unser Gesetz, welches sowieso schon genauso auslegegt werden könnte, auch genauso anzuwenden?

Bitte mal sachliche Argumente, auch gerne mit Zahlen und nicht diese polemische Scheiße. :rolleyes:

Besonders vom Merch erwarte ich hier eigentlich mehr Verstand. :P

EDIT: Und zum Thema amerikanische Verhältnisse habe ich letztes Jahr einen mit Zahlen unterstützen Beitrag geschrieben der eigentlich dieses ganze "amerikanische Verhältnisse" Geschwätz aus den Angeln hebt. Die amerikanischen Zustände sind besser als ihr Ruf wenn man die Bevölkerungsanzahl und die Masse an Waffen bedenkt. Und selbst hier wird die überwiegende Anzahl an Straftaten mit illegalen Waffen begangen. Jeder schmeißt mit dieser Standardphrase rum und schaut sich nicht für eine Sekunde die wirklichen Zahlen an. :rolleyes:

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Sonntag, 15. Oktober 2017, 17:09

Nach Rücksprache mit dem BHC halte ich die folgenden Punkte fest:

1) Der Begriff Amerikanische Verhältnisse wird von mir – wie dem Polo vorhin explizit erläutert – verwandt, um den Geist eines möglichst wenig regulierenden Waffenrechts um jeden Preis zu umschreiben. Treffender wäre hierfür der Begriff Texanische Verhältnisse! Wie auch immer man es nennen mag, beides ist in den bekannten Ausmaßen weder von BHC, noch von mir gewünscht. :D

2) Unser derzeitiges Rechtssystem bietet keinerlei Grundlage, um Waffenunsachkundigen einen Waffenschein auszustellen, weil hierbei die von mir erörterte Eignung im Sinne des § 19 flöten geht. Einen Lehrgang zur Selbstverteidigung mit Schusswaffen für besonders gefährdete Personen, der innerhalb einer angemessenen Zeit die gebührende Sachkenntnis und das erforderliche Verantwortungsbewusstsein herausbildet, gibt es nicht. Soweit der Ist-Stand, auf dessen Vermittlung ich mich in der Diskussion fixiert habe. Der BHC hingegen war schon voller Eifer in der Ausarbeitung von Änderungswünschen für das WaffG; somit wurde offensichtlich aneinander vorbeigeredet. :P

3) Die Forderung "Selbstverteidigung als allgemeines waffenrechtliches Bedürfnis" halte ich nach wie vor für falsch. Wie gesagt: Wer meint, eine Waffe zu brauchen, soll sich ausgiebig mit der Materie beschäftigen und regelmäßig trainieren. Damit, sich eine geladene Flinte in die Ecke zu stellen, wird man der Sachlage auf keinen Fall gerecht.

4) Den Vorwurf der Polemik und des mangelnden Verstands verzeih ich dem BHC, weil ich ihn vorgreifend ja selber schon habe schmecken lassen, dass er zu doof ist, um Gesetze zu lesen! :D #liebe #nohomo
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Freitag, 20. Oktober 2017, 13:46

Ist zwar keine Feuerwaffe... vielleicht nichtmal eine Waffe, aber: Darf ich die über ebay verkaufen? Nur an Ü18 oder gar nicht? Oder ist das noch ein Spielzeug? :wayne:

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Freitag, 20. Oktober 2017, 14:00

Bei dem Teil wird es sich sicher nicht um eine Kinderarmbrust handeln. Ebay verbietet grundsätzlich das Verkaufen von Waffen, eGun ist da die bessere Adresse.

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Freitag, 20. Oktober 2017, 14:13

Denke die ist ab 18 einzustufen. Wie der Polo schon schreibt, würde ich es am ehesten auf (Link für registrierte Benutzer sichtbar) versuchen.
Machts keinen Spaß mehr? :D

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Freitag, 20. Oktober 2017, 14:45

Bewegungsenergie unter 0,16 J/cm2? Dann: Spielzeug. Falls nicht, freie Waffe ab 18. Beim Verkauf Ausweiskopie aushändigen lassen und Kaufvertrag schriftlich fixieren (lel, als ob).
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Freitag, 20. Oktober 2017, 14:56

Machts keinen Spaß mehr?
Hab die vor Jahren in den USA gekauft. Bevor die weiter einstaubt, soll sie weg. egun will ich nicht, keine Lust mich für ne einmalige Sache zu registrieren.

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Freitag, 20. Oktober 2017, 16:45

Hmm, dann bleibt wohl nur noch der Flohmarkt.

Da fällt mir ein, ich wöllte wohl mit meiner auch mal wieder bisschen üben, aber bei dem Mistwetter in letzter Zeit. :crying:

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Samstag, 21. Oktober 2017, 13:05

Ich habe heute exakt 50 % aller Tauben umgenietet, die mir vor die Nase geflogen sind. Jagdliches Trap ist bisher tatsächlich das spaßigste Schießen, dem ich bisher beiwohnen durfte! :happy:
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Freitag, 3. November 2017, 13:33

Irgendwo stand hier mal was zum Thema "Karabineraufsätze für Pistolen", weiß aber nicht mehr wo, daher frag ich mal nach: Sind diese Aufsätze frei verkäuflich und kann man damit problemlos bei Kurzwaffendisziplinen schießen? Wenn ja, wäre ich am Überlegen, mir vielleicht jetzt schon einen zu kaufen, für den Fall, dass der Zugang dazu irgendwann auch noch erschwert wird.

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Freitag, 3. November 2017, 14:23

Selbstredend sind die frei erwerbbar – werden ja keinerlei relevante Teile modifiziert. Und homoschwule Scheiße sind se obendrein! :D

Ob es für dich zugängliche Disziplinen Kurzwaffe + Anschlagschaft gibt, musst du natürlich in der Sportordnung deines Verbandes recherchieren, die Arbeit wird dir hier bestimmt keiner abnehmen. Weil so ein gayes Kit aber nicht an ein waffenrechtliches Bedürfnis gekoppelt ist, kannstes doch so oder so kaufen ... Musst ja nicht ständig Disziplinen schießen. Fun Shooting ftw.
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Freitag, 3. November 2017, 14:29

Und homoschwule Scheiße sind se obendrein!
Sind aber die einzige Möglichkeit, eine Waffe mit SMG-Abmessungen sportlich zu schießen. ;)

Merch

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Freitag, 3. November 2017, 14:33

Und dafür das Feeling einer plastikummantelten Glock in Kauf nehmen? Lieber Jagdschein. :P
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Freitag, 3. November 2017, 14:36

Kann ich vielleicht irgendwann mal hinten dranhängen, aber das hat Zeit. :Pinky neu: