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Merch

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Freitag, 12. Februar 2016, 14:00

Nein Sa!nt hat schon recht. Wenn alle Zeugen zu Gunsten des Helfers aussagen und sogar der Staatsanwalt einen Freispruch fordert und die Richterin trotzdem ein Urteil ausspricht, dann ist das einfach nicht korrekt.


Gut, dass du weißt, wann ein Richter korrekterweise welches Urteil zu sprechen hat. Solltest du beruflich machen!

Außerdem gehören solchen Missgeburten die sowas verbrechen mehr als nur der Kiefer gebrochen, wenn man mich fragt.


Aus gutem Grund fragt dich aber niemand, deine dümmlich-naive Populismusanfälligkeit ist uns hinreichend bekannt.

Also ob Bewährung oder nicht, bei solchen Urteilen verstehe ich die Welt nicht mehr.


Als hättest du die Welt jemals verstanden... :D
„Ooh, du geiler Bulbassur! Du edles, edles Boggemonn!“
- Philip O'littlebean

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Governor Ren

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282

Freitag, 12. Februar 2016, 14:11

Merch, wenn du außer dümmlichem verreißen meiner Beiträge nichts drauf hast, dann fang besser gar nicht erst an zu tippen und halt die Klappe. Ich finde es nur noch ermüdend. :redface:
"Als Christus uns von der Auferstehung der Toten erzählte, ... da dachte ich, er hätte damit etwas anderes gemeint." - Hershel Greene, The Walking Dead

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Merch

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283

Freitag, 12. Februar 2016, 14:13

Merch, wenn du außer dümmlichem verreisen meiner Beiträge nichts drauf hast


Verreisen sollte höchstens der Polo, und zwar um besser differenzieren zu können, was ein Scheißsystem ist und was nicht... :huh:
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Rudania

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284

Freitag, 12. Februar 2016, 14:24

Und wenn er deswegen seinen Job verliert, ist es ja scheißegal, immerhin wollte er ja jemanden helfen. Einfach ein schwachsinniges Urteil. Ob er Berufung einlegen kann oder nicht, die Zeit, die er in U-Haft saß bekommt er dadurch nicht zurück und wenn er seinen Job verloren hat, diesen auch nicht.

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Governor Ren (12.02.2016), Risen fr0m the Ashes (12.02.2016)

Merch

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285

Freitag, 12. Februar 2016, 14:29

Einfach ein schwachsinniges Urteil.


Kennst du die Aktenlage? :rolleyes:

die Zeit, die er in U-Haft saß bekommt er dadurch nicht zurück


Im Fall eines Freispruchs entsteht hier Entschädigungsanspruch.

und wenn er seinen Job verloren hat, diesen auch nicht.


Eine dementsprechende Kündigung ist - den Freispruch vorausgesetzt - unter keinen Umständen zulässig.
EDIT: Ist sie wohl. Stichwort Verdachtskündigung. Ich bin doof! :D
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Governor Ren

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Freitag, 12. Februar 2016, 14:40

Verreisen sollte höchstens der Polo, und zwar um besser differenzieren zu können, was ein Scheißsystem ist und was nicht...

Deiner Meinung nach, soll man wenn einen hier zu Lande etwas stört, statt sich zu beschweren und für Veränderungen einzusetzen (in diesem Fall zugunsten der Gerechtigkeit) also lieber auswandern? ... Du bist ein unterwürfiger Depp.

Und wenn er deswegen seinen Job verliert, ist es ja scheißegal, immerhin wollte er ja jemanden helfen. Einfach ein schwachsinniges Urteil.

Vollkommen richtig. Außer wenn man auf Experte Merch hört. :Ichsagnix:

Berufung einlegen

(Achtung Ironie!) Berufung einlegen? Pfui! Der kann doch froh sein über sein mildes Urteil. Soll er doch besser gleich auswandern und sehen wie es wo anders ist. Richtig Merch? :loooooooooooool: :facepalm:

Man kann über den Rudi sagen was man will, nen Gerechtigkeitssinn hat er. :uzi:
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287

Freitag, 12. Februar 2016, 14:43

Deiner Meinung nach, soll man wenn einen hier zu Lande etwas stört, statt sich zu beschweren und für Veränderungen einzusetzen (in diesem Fall zugunsten der Gerechtigkeit) also lieber auswandern?


Wenn man geneigt ist, im Bezug auf Deutschland von einem Scheißsystem zu sprechen, würde ich in jedem Fall dazu raten, ja! :noidea:
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Freitag, 12. Februar 2016, 14:45

Ich kann verstehen auf welcher Grundlage man solch ein Urteil fällen kann, jedoch finde ich das Signal fatal! Es entsteht nämlich der Eindruck "wenn ich helfe bin ich im schlimmsten Fall selber der Gelackmeierte". Hier sollte die Justiz immer im Sinne des wirklichen Opfers handeln. Wer dabei ist ein schweres Verbrechen zu begehen (Raub, Einbruch, schwere Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung) sollten im Zeitraum der Tat das Recht auf körperliche Unversehrtheit schlicht und ergreifend verlieren und die Verhältnismäßigkeit sollte beim Opfer und Helfer liegen. Es ist sehr schwer hier einen 100% richtigen Maßstab anzulegen da logischerweise jede Tat individuell ist, aber solche Urteile darf es imo einfach nicht geben. Manchmal ist die politische und gesellschaftliche Tragweite und Bedeutung wichtiger als die Rechte von Tätern.

Deshalb aber gleich nach dem "Unrechtsstaat" zu schreien halte ich jedoch auch für kindisch und maßlos übertrieben!

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Freitag, 12. Februar 2016, 14:52

Es entsteht nämlich der Eindruck "wenn ich helfe bin ich im schlimmsten Fall selber der Gelackmeierte".


Undifferenzierte Vollidioten können das, wie eindrucksvoll bewiesen wurde, in der Tat so auffassen, das stimmt! Aber warum sollte sich die Judikative in ihrer Rechtssprechung nach deren Unvermögen, den Sachverhalt ganzheitlich zu erfassen, richten? Seh ich nicht so. Spätestens, nachdem ich gelesen hatte, dass der Verurteile im Vorfeld schon in ein KV-Delikt verwickelt gewesen war, war das Urteil für mich absolut nachvollziehbar.
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Freitag, 12. Februar 2016, 14:57

Dieser Hans Entertainment Moment wenn in einem Resident Evil Forum wieder Themen besprochen werden und mit Halbwissen geantwortet wird.

#soture #beef #dumm

AMENA!

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:02

Es entsteht nämlich der Eindruck "wenn ich helfe bin ich im schlimmsten Fall selber der Gelackmeierte".


Undifferenzierte Vollidioten können das, wie eindrucksvoll bewiesen wurde, in der Tat so auffassen, das stimmt! Aber warum sollte sich die Judikative in ihrer Rechtssprechung nach deren Unvermögen, den Sachverhalt ganzheitlich zu erfassen, richten? Seh ich nicht so. Spätestens, nachdem ich gelesen hatte, dass der Verurteile im Vorfeld schon in ein KV-Delikt verwickelt gewesen war, war das Urteil für mich absolut nachvollziehbar.
Ein großer Teil der Bevölkerung besteht aus undifferenzierten Vollidioten ;)

Wie gesagt, ich kann beide Seiten nachvollziehen und ich denke beide Urteile wären aus juristischer Sicht nicht "falsch" gewesen. Solche Kategorien sind sowieso schwierig. Man sagt nicht umsonst "zwei Richter, drei Meinungen" ;)

Wenn ich jedoch einen solchen Fall vor mir habe bei dem es im klassischen Sinn kein "richtig und falsch" gibt, dann fälle ich ein Urteil welches die Bereitschaft zur Zivilcourage stärkt und nicht schwächt. Richter müssen bei ihren Urteilen nicht nur darauf achten Recht zu sprechen sondern auch welches Signal sie der Gesellschaft damit senden.

Wie gesagt, ich behaupte nicht hier "im Recht" zu liegen, ich vertrete nur eine andere Auffassung. ;)

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:03

Staggered fused Clapton-Dual-Coil-build forsemassafackingwin!

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Merch (12.02.2016)

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:07

Eine dementsprechende Kündigung ist - den Freispruch vorausgesetzt - unter keinen Umständen zulässig.

Das stimmt nicht. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Mitarbeiter auf unabsehbare Zeit in Uhaft und ggfs. noch in "richtige" Haft kommt. Allein schon weil der Grundsatz Arbeit gegen Entgelt hier nicht mehr greift und es nicht in der Sphäre des AG liegt. Bei Straftaten, bzw. dem begründeten Verdacht von Straftaten sind Kündigungen tatsächlich regelmäßig wirksam.

Wo ich wertem Andy widersprechen muss ist dieser Satz:
"...und die Verhältnismäßigkeit sollte beim Opfer und Helfer liegen." Das sehe ich ähnlich wie Richterin dass dem nämlich genau nicht ist. Die Verhältnismäßigkeit sollte immer einer gewissen Objektivität unterliegen, sonst haben wir ganz schnell Sodom und Gomorra. Ich finde das Urteil moralisch nicht korrekt, dennoch sieht man hier mal wieder dass einem Straftaten früher oder später wieder auf die Füße fallen. Einem verurteilten Schläger wird es eben nicht mal eben abgenommen wenn er behauptet dass ein Kieferbruch mal eben passieren kann. Ohne den Hintergrund wäre die Richterin sicher den Anträgen gefolgt.

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:07

Ein großer Teil der Bevölkerung besteht aus undifferenzierten Vollidioten ;)


Richtig!

Wie gesagt, ich behaupte nicht hier "im Recht" zu liegen, ich vertrete nur eine andere Auffassung. ;)


Was eine erfrischende Abwechslung von den ganzen - bis zum Anschlag pathetischen - "Warte nur, bis das Schweineystem dich ebenfalls drankriegt, Mörtsch! Ich bin arbeitlos! Wuäh!"-Rufen bietet... :D

Und ja... Auch das, was Nate gesagt hat... :grinundwech neu:

EDIT: Mike hat Recht, hab ich gelesen. Pardon. Scheißsystem! :juas:
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Freitag, 12. Februar 2016, 15:10

Um was fürn Scheiß geht's hier wieder? :D

Biohazardcleaner

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:16

Um was fürn Scheiß geht's hier wieder? :D
Lauf so schnell du kannst... :D

Die Verhältnismäßigkeit sollte immer einer gewissen Objektivität unterliegen, sonst haben wir ganz schnell Sodom und Gomorra.
Da muss ich dir natürlich zustimmen. War von mir auch bewusst ein wenig schärfer formuliert. ;)

Governor Ren

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:18

Undifferenzierte Vollidioten können das, wie eindrucksvoll bewiesen wurde, in der Tat so auffassen, das stimmt!

Undifferenzierte Vollidioten also. soso ...
Und wie fasst du es auf? Stell dir mal vor du kommst in so eine Situation. Du bist Abends in der Stadt und siehst wie so eine Gruppe Jugendlicher auf Jemanden einschlägt und eintritt. Was machst du?
Wenn du ein gescheiter Kerl bist (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe) wäre dein erster Impuls wahrscheinlich einzugreifen. Aber dann denkst du an diesen Artikel in dem du gelesen hast, dass Jemand weil er bei so einer Tat eingegriffen hat verurteilt wurde. Das lässt dich zögern. Und jetzt? Du könntest einfach weitergehen, aber könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren? Daneben stehen und zugucken ist auch strafbar - unterlassene Hilfeleistung. Du könntest auch die Polizei rufen, logisch. Aber wer weiß wie lange die noch auf den Kerl am Boden eintreten und ob der die paar Minuten bis die Bullerei eintrifft noch überlebt?

Und wenn man dann sowas hier liest, da muss man sich die Frage stellen: wie gehe ich jetzt eigentlich richtig vor? Oder gibt es denn überhaupt einen Weg es zu 100% richtig zu machen? Diesem Präzedenzfall nach, ja anscheinend nicht! :noidea:

dass der Verurteile im Vorfeld schon in ein KV-Delikt verwickelt gewesen war

Und wegen einer Vorstrafe die vielleicht was-weiß-ich-wie-lang her ist, darf man dann nach Ansicht der Richterin Niemandem in so einer Notsituation mehr helfen, sondern sollte lieber mit den Schultern zucken und weitergehen? Bullshit!

Zitat

Warte nur, bis das Schweineystem dich ebenfalls drankriegt, Mörtsch!

Ist doch so! Wenn du so ein Urteil zugunsten des Täters offenbar in Ordnung findest, dann kann man dir wenn du irgendwann in eine ähnliche Situation gerätst, nur selbiges wünschen. ;)
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Freitag, 12. Februar 2016, 15:20

Aber dann denkst du an diesen Artikel in dem du gelesen hast, dass Jemand weil er bei so einer Tat eingegriffen hat verurteilt wurde. Das lässt dich zögern.


Negativ - weil ich, wie groß und breit erläutert, nicht bescheuert bin. :rolleyes:
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LeonsBaby

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:20

Lauf so schnell du kannst...

So schnell muss ich nicht laufen, München ist ja paar Km weg. Bis du da bist, hab ich mich schon lange versteckt. :P
Ausserdem hab ich jetzt n Kampffisch! :P

Biohazardcleaner

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Freitag, 12. Februar 2016, 15:21

Ich meinte auch lauf zu schnell du kannst vor dem Thema weg, nicht vor mir. :D